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Beregnungsverbot für öffentliche und private Grünflächen

Die Gemeinde Sonnenbühl erlässt mit Wirkung zum Freitag, 14. August eine Verfügung, welche die Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen sowie Sportanlagen untersagt.
Dies gilt bis einschließlich Mittwoch, 16. September 2026.

Aufgrund der andauernd hohen Temperaturen ist der Grundwasserspiegel stark abgefallen und die Quellen schüttten deutlich weniger Wasser aus.
Um die öffentliche Trinkwasserversorgung zu schützen besteht somit dringender Handlungsbedarf, weswegen auf nicht erforderliche Wasserverbräuche verzichtet werden muss.

Die Amtliche Bekanntmachung hierzu kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden, sie wird überdies im kommenden Amtsblatt veröffentlicht.

ANSICHT AMTLICHE BEKANNTMACHUNG BEREGNUNGSVERBOT (76,7 KB)