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Aktuelle Meldungen

Polter- und Flächenlosvergabe 2024 - Ortsteil Erpfingen Meldung vom 10. April 2024

Polter- und Flächenlosversteigerung Erpfingen   Flächenlosversteigerung Erpfingen   Am Donnerstag 25.04.2024 um 19.00 Uhr werden in der Erpftalhalle Erpfingen folgende Flächenlose aus dem Gemeindewald gegen Rechnung versteigert:   Distrikt 55       / Abteilung 1                           Hohloch                                  Nr.101 und 102 Distrikt 63       / Abteilung 2                           Reute                                      Nr.103 bis 105 Distrikt 61       / Abteilung 2+3                       Käpfle                                     Nr.106 bis 108 Distrikt 61       / Abteilung 1                           Häldele                                   Nr.109       Die Flächenlose sind mit blauer Farbe an den Bäumen gekennzeichnet. Eine Übersichtskarte der Flächenlose ist auf der Homepage der Gemeinde Sonnenbühl zu finden.       Eine Besichtigung vor dem Versteigerungstermin wird empfohlen, nachträglich kann nicht reklamiert werden. Interessenten sind herzlich eingeladen, ein Motorsägenschein ist für die Aufarbeitung Voraussetzung.   Brennholz-Polterversteigerung Erpfingen   Im Anschluss an die Flächenlosversteigerung werden am Donnerstag 25.04.2024 um ca. 19.30 Uhr in der Erpftalhalle Erpfingen folgende Polter aus dem Gemeindewald gegen Rechnung versteigert. Der Anschlag je Festmeter beträgt 82 Euro/FM . Nutzen sie die Möglichkeit die Polter vorher zu besichtigen. Es gilt der Grundsatz: „Gekauft wie gesehen“. Karten sind auf der Homepage der Gemeinde (www.sonnenbuehl.de) abrufbar. Allgmemeine Information zur Polter- und Flächenlosversteigerung in Erpfingen (19,5 KB ) Folgende Brennholz-Polter kommen zur Versteigerung: Polterliste Erpfingen.pdf (201,2 KB ) Polterkarte Erpfingen_1.pdf (1,244 MB ) Polterkarte Erpfingen_2.pdf (1,162 MB ) Polterkarte Erpfingen_3.pdf (1,071 MB )
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Polter- und Flächenlosvergabe 2024 - Ortsteil Genkingen Meldung vom 26. März 2024

Brennholz-Polterversteigerung Genkingen   Im Anschluss an die Flächenlosversteigerung werden am Donnerstag 18.04.2024 um ca. 19.30 Uhr in der Brühlhalle Genkingen folgende Polter aus dem Gemeindewald gegen Rechnung versteigert. Der Anschlag je Festmeter beträgt 82 Euro/FM . Nutzen sie die Möglichkeit die Polter vorher zu besichtigen. Es gilt der Grundsatz: „Gekauft wie gesehen“. Karten sind auf der Homepage der Gemeinde (www.sonnenbuehl.de) abrufbar. Ein Befahren der Waldwege am Karfreitag und über die Osterfeiertage ist nicht gestattet!     Die Versteigerungsmodalitäten sind dieselben wie bisher und sind am Ende angefügt.   Weitere Polterversteigerungen in Erpfingen und Undingen folgen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.   Wer an der Polter-und Flächenlosversteigerung teilnehmen möchte, muss vorab eine Bieternummer abholen. Wurde die Bieternummer einmal zugewiesen bleibt diese für die kommenden Jahre erhalten. Alle die bereits eine Bieternummer besitzen müssen daher nicht erneut eine Nummer abholen. Die Bieternummer muss an der Versteigerung mitgebracht werden.   Wer noch keine Bieternummer besitzt kann diese auf der Ortschaftsverwaltung in Genkingen abholen oder sich telefonisch oder per Mail bei Frau Vöhringer melden. Jeder Haushalt erhält nur eine Bieternummer. Der Nachname, Vorname und die Adresse werden vermerkt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Vöhringer, Telefon: 0 71 28 / 925 -940, E-Mail: a.voehringer@sonnenbuehl.de.     Um eine möglichst gerechte und für die Bürger/innen zufriedenstellende Versorgung mit Brennholz zu gewährleisten, hat der Gemeinderat folgende Regelungen beschlossen:   - Bieterberechtigt sind nur Sonnenbühler Bürgerinnen und Bürger in jedem Ortsteil   - Im Versteigerungsverfahren darf für jeden Haushalt in der 1. Runde nur ein Polter („Grundversorgung“) ersteigert werden.   - Sollten nach der 1. Versteigerungsrunde noch Polter zur Verfügung stehen, werden diese in einer Runde versteigert   - Bleiben nach der 2. Versteigerungsrunde noch Polter übrig, werden diese beim darauffolgenden Versteigerungstermin im nächsten Ortsteil angeboten   - Hat ein Bieter in einem anderen Ortsteil bereits einen Polter erworben, kann er danach nur in der Versteigerungsrunde mitbieten   - Pro Haushalt dürfen insgesamt maximal 2 Polter in den Versteigerungen aller Ortsteile erworben werden    - Sollten nach diesen Versteigerungsrunden noch Brennholz-Polter übrig sein, werden diese in einer Schlussversteigerung ohne Reglementierung versteigert.   Das bedeutet, hat ein Bieter bei der Polterversteigerung im Januar, in der Brühlhalle, bereits einen Polter erworben, darf er also erst in der 2. Versteigerungsrunde mitbieten. Wurden bereits zwei Polter erworben, darf dieser Bieter folglich erst wieder im Falle einer Schlussversteigerung mitbieten.   Folgende Brennholz-Polter kommen zur Versteigerung: Polter-und Flächenlosversteigerung Genkingen (19,6 KB ) Polterliste Genkingen (344,7 KB ) Polterkarte Genkingen_1 (1,222 MB ) Polterkarte Genkingen_2. (1,44 MB ) Polterkarte Genkingen_3 (1,37 MB )
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Polter- und Flächenlosvergabe 2024 - Ortsteil Willmandingen - Meldung vom 20. März 2024

Polter- und Flächenlosversteigerung Willmandingen   Flächenlosversteigerung Willmandingen   Am Dienstag 09.04.2024 um 19.00 Uhr werden in der Bolberghalle Willmandingen folgende Flächenlose aus dem Gemeindewald gegen Rechnung versteigert:   Distrikt 45 /Abteilung 15                                Riedernhäldele                       Nr.301 bis 311 Distrikt 45/Abteilung 4                                   Dickes Wäldle                        Nr.312 bis 318 Distrikt 41/Abteilung 2+4+5                           Holzwiesen                             Nr.319 bis 325   Die Flächenlose sind mit blauer Farbe an den Bäumen gekennzeichnet. Eine Übersichtskarte der Flächenlose ist auf der Homepage der Gemeinde Sonnenbühl zu finden.       Eine Besichtigung vor dem Versteigerungstermin wird empfohlen, nachträglich kann nicht reklamiert werden. Interessenten sind herzlich eingeladen, ein Motorsägenschein ist für die Aufarbeitung Voraussetzung.   Brennholz-Polterversteigerung Willmandingen   Im Anschluss an die Flächenlosversteigerung werden am Dienstag 09.04.2024 um ca. 19.30 Uhr in der Bolberghalle Willmandingen folgende Polter aus dem Gemeindewald gegen Rechnung versteigert. Der Anschlag je Festmeter beträgt 82 Euro/FM. Nutzen sie die Möglichkeit die Polter vorher zu besichtigen. Es gilt der Grundsatz: „Gekauft wie gesehen“. Karten sind auf der Homepage der Gemeinde (www.sonnenbuehl.de) abrufbar. Ein Befahren der Waldwege am Karfreitag und über die Osterfeiertage ist nicht gestattet!     Die Versteigerungsmodalitäten sind dieselben wie bisher und sind am Ende angefügt.   Weitere Polterversteigerungen in Erpfingen, Genkingen und Undingen folgen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.   Wer an der Polter-und Flächenlosversteigerung teilnehmen möchte, muss vorab eine Bieternummer abholen. Wurde die Bieternummer einmal zugewiesen bleibt diese für die kommenden Jahre erhalten. Alle die bereits eine Bieternummer besitzen müssen daher nicht erneut eine Nummer abholen. Die Bieternummer muss an der Versteigerung mitgebracht werden.   Wer noch keine Bieternummer besitzt kann diese auf der Ortschaftsverwaltung in Willmandingen abholen oder sich telefonisch oder per Mail bei Frau Kock melden. Jeder Haushalt erhält nur eine Bieternummer. Der Nachname, Vorname und die Adresse werden vermerkt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kock, (Tel. 07128/925-950 oder l.kock@sonnenbuehl.de)     Um eine möglichst gerechte und für die Bürger/innen zufriedenstellende Versorgung mit Brennholz zu gewährleisten, hat der Gemeinderat folgende Regelungen beschlossen:   Bieterberechtigt sind nur Sonnenbühler Bürgerinnen und Bürger in jedem Ortsteil   Im Versteigerungsverfahren darf für jeden Haushalt in der 1. Runde nur ein Polter („Grundversorgung“) ersteigert werden.   Sollten nach der 1. Versteigerungsrunde noch Polter zur Verfügung stehen, werden diese in einer Runde versteigert   Bleiben nach der 2. Versteigerungsrunde noch Polter übrig, werden diese beim darauffolgenden Versteigerungstermin im nächsten Ortsteil angeboten   Hat ein Bieter in einem anderen Ortsteil bereits einen Polter erworben, kann er danach nur in der Versteigerungsrunde mitbieten   Pro Haushalt dürfen insgesamt maximal 2 Polter in den Versteigerungen aller Ortsteile erworben werden     Sollten nach diesen Versteigerungsrunden noch Brennholz-Polter übrig sein, werden diese in einer Schlussversteigerung ohne Reglementierung versteigert.   Das bedeutet, hat ein Bieter bei der Polterversteigerung im Januar, in der Brühlhalle, bereits einen Polter erworben, darf er also erst in der 2. Versteigerungsrunde mitbieten.  Wurden bereits zwei Polter erworben, darf dieser Bieter folglich erst wieder im Falle einer Schlussversteigerung mitbieten.  
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Neues Bürgerinformationssystem nun online Meldung vom 01. Dezember 2022

Das neue Bürgerinformationssystem ist online. Mit dem neuen Bürgerinformationssystem stehen unseren Bürgerinnen und Bürgern die in öffentlicher Gemeinderatssitzung behandelten Beratungsthemen online zur Verfügung. Die Sitzungsvorlagen, welche sonst in Papierform bei öffentlichen Sitzungen ausgelegt wurden, können nun online abgerufen werden.Gemeinderäte haben zusätzlich zum öffentlichen Bürgerinformationssystem, Zugriff auf das Ratsinformationssystem in der auch nicht-öffentliche Beratungsthemen für diese bereitgestellt werden. Das neue Bürgerinformationssystem ist auf der Internetseite www.sonnenbuehl.de unter Start / Rathaus + Gemeinde / Gremien / Sitzungen  abrufbar.