Landratsamt Reulingen untersagt Wasserentnahme aufgrund von Niedrigwasser
Der Landkreis Reutlingen hat am 26.06. eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aufgrund der herrschenden Trockenheit bzw. des daraus resultierenden Niedrigwassers für den "Gemeingebrauch" untersagt.
Warum?
Viele kleinere Bäche und Flüsse auch im Landkreis Reutlingen führen äußert wenig Wasser oder sind schon ausgetrocknet.
Niedrigwasser und Hitze beeinträchtigen Tiere und Pflanzen u.a. durch:
- mehr Algenwuchs
- höhere Schadstoffkonzentration
- verminderten Sauerstoffgehalt
Darum wird die Wasserentnahme für den
"Gemeingebrauch" aus vielen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis ab sofort untersagt.
Wo?
Seen, Flüsse und Bäche (mit Ausnahmen wie zum Beispiel Neckar, Erms und weitere Gewässer)
Wer?
Privatpersonen, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau
Wie?
Wasserentnahme mit Handgefäßen, Pumpen und ähnlichem
Weitere Informationen bzw. die Allgemeinverfügung im Wortlaut können Sie unter folgendem Link abrufen: ALLGEMEINVERFÜGUNG NIEDRIGWASSER

