Verlängert: Landratsamt Reulingen untersagt Wasserentnahme aufgrund von Niedrigwasser
Der Landkreis Reutlingen hat am 26.06. eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aufgrund der herrschenden Trockenheit bzw. des daraus resultierenden Niedrigwassers für den "Gemeingebrauch" untersagt. Diese Allgemeinverfügung wurde am 03.08.2026 verlängert, zunächst bis zum 15.09.2026
Warum?
Viele kleinere Bäche und Flüsse auch im Landkreis Reutlingen führen äußert wenig Wasser oder sind schon ausgetrocknet.
Niedrigwasser und Hitze beeinträchtigen Tiere und Pflanzen u.a. durch:
- mehr Algenwuchs
- höhere Schadstoffkonzentration
- verminderten Sauerstoffgehalt
Darum wird die Wasserentnahme für den
"Gemeingebrauch" aus vielen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis ab sofort untersagt.
Wo?
Seen, Flüsse und Bäche (mit Ausnahmen wie zum Beispiel Neckar, Erms und weitere Gewässer)
Wer?
Privatpersonen, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau
Wie?
Wasserentnahme mit Handgefäßen, Pumpen und ähnlichem
Weitere Informationen bzw. die Allgemeinverfügung und deren Verlängerung im Wortlaut können Sie unter folgendem Link abrufen: ERSTE VERLÄNGERUNG ALLGEMEINVERFÜGUNG NIEDRIGWASSER

