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Schöffenamt: Neue Wahlperiode 2024 - 2028

Sie wollen die Stimme der Menschen vor Gericht sein –Dann bewerben Sie sich jetzt für das Schöffenamt

Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.

Hierfür braucht der Rechtsstaat genau Sie!

  • Ihre Meinung ist wichtig.
  • Ihr gesunder Menschenverstand gesucht.
  • Ihr Gerechtigkeitsempfingen gewünscht.

Was machen Schöffinnen und Schöffen?

Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen ist ein Amt mit großer Verantwortung. Es erfordert Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis.

Was Sie mitbringen müssen:

  • Sie sind bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
  • Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung
  • Sie sind straffrei
  • Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
  • Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig
  • Sie haben erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden (Jugendschöffin/Jugendschöffe)

Was Sie davon haben:

  • Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Sitzungstage frei
  • Sie erhalten eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten
  • Sie sammeln neue Erfahrungen und lernen unterschiedlichste Menschen kennen
  • Sie tragen ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
  • Sie erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung

Wie Schöffinnen und Schöffen gewählt werden:

(Jugend-)Schöffinnen und Schöffen werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt. Die Wahl selbst erfolgt durch einen Schöffenwahlausschuss unter dem Vorsitz eines Richters bzw. einer Richterin am Amtsgericht. Analog dazu unter Vorsitz eines Jugendrichters oder einer Jugendrichterin. Zur Vorbereitung dieser Wahl haben die Städte und Gemeinden die Aufgabe, Vorschlagslisten zu erstellen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden die Schöffen durch die Wahlausschüsse gewählt.

Ist Ihr Interesse geweckt?

Ausführlich können Sie sich unter www.schoeffenwahl2023.de informieren.

Hier finden Sie auch direkt Ihr Antragsformular für Ihre Bewerbung zum Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt:

Das Formular lassen Sie bitte, bis spätestens 24. April 2023 der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 2, Frau Leibfritz, Amt für öffentliche Ordnung zukommen. Vielen Dank.

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