Gemeinde Sonnenbühl

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Logo der Gemeinde Sonnenbühl mit Schriftzug "Wo die Alb am schönsten ist"

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Bundes- rechnungshof

Der Bundesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich zu berichten.

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Winterliche Landschaft in Sonnenbühl

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Steuern & Gebühren

Grund- und Gewerbesteuer

Hebesatz Grundsteuer A: 280 v.H. des jew. Messbetrages
Hebesatz Grundsteuer B: 260 v.H. des jew. Messbetrages
Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H. des jew. Messbetrages

Hundesteuer

1. Hund jährlich: 72,00 EUR/Jahr
2. Hund jährlich: 144,00 EUR/Jahr
jeder weitere Hund jährlich: 144,00 EUR/Jahr
Zwingersteuer jährlich: 216,00 EUR/Jahr

Wasser

Wasserzins: 1,48 EUR/m³ + 7 % Mwst.
Wasserversorgungsbeitrag: 3,42 EUR/m² Nutzungsfläche + 19 % Mwst.
Grundgebühr Wasserzähler: 1,00 EUR/Monat

Abwasser

Abwassergebühren: 2,21 EUR/m³
Abwasserbeitrag: Kanal: 2,99 EUR/m² Nutzungsfläche
Klärbeitrag: 1,78 EUR/m² Nutzungsfläche

Kurtaxe

0,50 EUR je Tag/Person
Pauschale für FeWo, Dauercamper 15,00 bis 25,00 EUR

Kindergartenbeitrag

Ab dem 01.11.2009 beträgt der Elternbeitrag monatlich:

Betreuungsmodell A: Mo bis Mi 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Do und Fr 07.30 Uhr - 12.30 Uhr

92,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren
70,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren
47,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren
16,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren

Betreuungsmodell B: Montag bis Freitag:07.00 Uhr - 14.00 Uhr

101,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren
77,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren
52,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren
18,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren

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