Der Bundesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich zu berichten.


Hebesatz Grundsteuer A: 280 v.H. des jew. Messbetrages
Hebesatz Grundsteuer B: 260 v.H. des jew. Messbetrages
Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H. des jew. Messbetrages
1. Hund jährlich: 72,00 EUR/Jahr
2. Hund jährlich: 144,00 EUR/Jahr
jeder weitere Hund jährlich: 144,00 EUR/Jahr
Zwingersteuer jährlich: 216,00 EUR/Jahr
Wasserzins: 1,48 EUR/m³ + 7 % Mwst.
Wasserversorgungsbeitrag: 3,42 EUR/m² Nutzungsfläche + 19 % Mwst.
Grundgebühr Wasserzähler: 1,00 EUR/Monat
Abwassergebühren: 2,21 EUR/m³
Abwasserbeitrag: Kanal: 2,99 EUR/m² Nutzungsfläche
Klärbeitrag: 1,78 EUR/m² Nutzungsfläche
0,50 EUR je Tag/Person
Pauschale für FeWo, Dauercamper 15,00 bis 25,00 EUR
Ab dem 01.11.2009 beträgt der Elternbeitrag monatlich:
Betreuungsmodell A: Mo bis Mi 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr -
16.30 Uhr Do und Fr 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
92,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren
70,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren
47,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren
16,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter
18 Jahren
Betreuungsmodell B: Montag bis Freitag:07.00 Uhr - 14.00 Uhr
101,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren
77,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren
52,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren
18,00 Euro für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter
18 Jahren